Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag, 20.08.2021
In ganz Nordrhein-Westfalen, also auch im Kreis Wesel gelten ab Freitag, 20. August, neue Corona-Regeln. Hier die Zusammenfassung der aktuellen Regeln, die jetzt für den Handball in den Weseler Hallen gilt.
Zu Sportangeboten in Innenräumen sind nur noch Personen zugelassen, die
- vollständig geimpft
- genesenen
- negativ getestet
sind.
Testnachweis
negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt)
Testnachweis für Schüler*innen und jüngere Kinder
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen
- Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen
- Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest. Sie sind generell getesteten Personen gleichzeitig und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen
In Innenräumen ist eine medizinische Maske zu tragen.
Darauf kann ausnahmsweise verzichtet werden,
- während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
- bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten.
- bei Kindern bis zum Schuleintritt.
Bei sämtlichen Aktivitäten sollen die AHA Regeln berücksichtigt werden.