Neue Coronaschutzverordnung ab Freitag, 20.08.2021

In ganz Nordrhein-Westfalen, also auch im Kreis Wesel gelten ab Freitag, 20. August, neue Corona-Regeln. Hier die Zusammenfassung der aktuellen Regeln, die jetzt für den Handball in den Weseler Hallen gilt.

Zu Sportangeboten in Innenräumen sind nur noch Personen zugelassen, die

  • vollständig geimpft
  • genesenen
  • negativ getestet

sind.

Testnachweis

negativer Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden alt)

Testnachweis für Schüler*innen und jüngere Kinder

  • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen
  • Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen
  • Kinder bis zum Schuleintritt brauchen keinen Coronatest. Sie sind generell getesteten Personen gleichzeitig und unterliegen keinen Zugangsbeschränkungen

In Innenräumen ist eine medizinische Maske zu tragen.

Darauf kann ausnahmsweise verzichtet werden,

  • während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
  • bei Gruppenangeboten in geschlossenen Räumen für bis zu 20 Teilnehmende in der Kinder- und Jugendarbeit sowie bei Eltern-Kind-Angeboten.
  • bei Kindern bis zum Schuleintritt.

Bei sämtlichen Aktivitäten sollen die AHA Regeln berücksichtigt werden.